Bundesverfassungsgericht: Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 13.06.2013
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven Bedeutung eines Verfahrens - hier: Minderung des subjektiven Wertes wegen geringerer objektiver Bedeutung um die Hälfte - ua keine Bedeutung für Parallelverfahren
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