Aktenzeichen IX ZB 219/10

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RCNUMY9RZ6QF7NZ7T9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.09.2011

Vorzeitige Beendigung der Wohlverhaltensphase: Abschluss eines Vergleichs mit den Insolvenzgläubigern und anschließendes Erlöschen der Gläubigerforderungen durch Teilzahlung und Teilerlass

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