Aktenzeichen 10 ZB 22.1077

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RCNUMHH4YZTHSLBUED

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VGH München: Entscheidung vom 16.05.2022

erkennungsdienstliche Maßnahmen, vorbeugende Bekämpfung von Straftaten, Resttatverdacht trotz Verfahrenseinstellung, Wiederholungsgefahr

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