Aktenzeichen 3 StR 272/14

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.12.2014

Revisionsbegründung in Strafsachen: Anforderungen an die Verfahrensrüge wegen ungenügender Belehrung eines an verschiedenen Hauptverhandlungstagen vernommenen Zeugen über sein Zeugnisverweigerungsrecht

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