Aktenzeichen XI R 17/11

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RCNUKKRSQTQ4TQ8LCG

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 01.06.2016

(Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding - Organschaft: GmbH & Co. KG als juristische Person i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG -  Voraussetzungen für die Anrufung des Großen Senats des BFH nach § 11 Abs. 2 FGO und § 11 Abs. 4 FGO)

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Bundesfinanzhof: EuGH-Vorlage vom 11.12.2013

EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der Vorsteuerbeträge zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten - Vereinbarkeit der umsatzsteuerlichen Organschaft mit dem Grundsatz der Rechtsformneutralität

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