Aktenzeichen IV ZR 179/10

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RCNUKBE2N3PUCD23C4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.12.2011

Klage des Versicherten einer Geld- und Valorentransportversicherung: Voraussetzungen einer stillschweigenden Duldung von vertragswidrigen Bargeldeinzahlungen durch ein Sicherheitstransportunternehmen

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