Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostenrückzahlung - Übernahme nur angemessener Heizkosten im Abrechnungszeitraum - Ansparung eines Teils der Heizkostenvorauszahlung aus der Regelleistung - Minderung der Leistungen für Unterkunft und Heizung
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