Aktenzeichen 3 StR 66/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:060820U3STR66.20.0
RCN:
RCNUEJ9W4URESFL2LP

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.08.2020

Absehen des Tatrichters von der Anordnung bzw. dem Vorbehalt der Sicherungsverwahrung: Wirksamkeit einer Revisionsbeschränkung auf den Maßregelausspruch; symptomatischer Zusammenhang zwischen den Anlass- und Symptomtaten

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Verfahrensgang

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Az. 3 StR 66/20
Bundesgerichtshof, 3 StR 66/20, 06.08.2020.
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