Aktenzeichen V B 42/16

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNUBRXLV2G469GJJ8

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 13.04.2016

Vertretungszwang für Beschwerde eines Zeugen gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds

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