Aktenzeichen 6 B 59/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2015:090615B6B59.14.0
RCN:
RCNU5W5BHB28WNN4HG

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 09.06.2015

Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

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