(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers - kein Anspruch nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 - keine Weiterleitung des Antrags - nachrangige Leistungspflicht - Deckungsgleichheit der Leistungen - Kinder- und Jugendhilfe - Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie - Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 54 Abs 3 SGB 12 - sozialgerichtliches Verfahren - Verkennung des Streitgegenstandes durch das LSG - Entscheidung über die Höhe des Erstattungsanspruchs trotz Erlasses nur eines Grundurteils durch das Sozialgericht)
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