Aktenzeichen 4 AZR 831/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2017:050717.U.4AZR831.16.0
RCN:
RCNU4VJPHGMQ5QULVU

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 05.07.2017

Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters in den Anhang "Kerntechnische Anlagen" des Entgelttarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen Berlin und Brandenburg

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