(Gesetzliche Unfallversicherung - Auslegung: Verletztenrentenbeginn gem § 72 Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Beendigung bzw Wegfall des Verletztengeldanspruchs: Änderung in der Höhe wegen beendeter Arbeitsunfähigkeit - ein Versicherungsfall - Mehrfachbeschäftigung - einheitlicher Verletztengeldanspruch - kein Ausschlussprinzip hinsichtlich einer Doppelleistung: zeitgleicher Bezug von Verletztenrente und geringerem Verletztengeld - Ungleichbehandlung der Versichertengruppe mit Mehrfachbeschäftigung gegenüber Versicherten mit einer Beschäftigung - Rentenberechnung bei Mehrfachbeschäftigung: JAV gem §§ 82 Abs 1 S 1, 87 SGB 7)
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