Aktenzeichen IV ZR 143/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:301122UIVZR143.21.0
RCN:
RCNTZUUMMDTTWWSL99

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.11.2022

Rechtsschutzversicherung: Aktive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens für den Anspruch auf Auskehr der einem im Strafverfahren freigesprochenen Versicherten durch die Staatskasse erstatteten Auslagen

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