Aktenzeichen 3 StR 428/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:120121B3STR428.20.0
RCN:
RCNTYULTFW2FYC8LCN

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.01.2021

Einziehung von Taterträgen: Gesamtschuldnerische Haftung bei faktischer Mitverfügungsgewalt des Tatgenossen

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