Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - keine Heranziehung angestellter Ärzte eines MVZ zum Bereitschaftsdienst auf der Grundlage einer allein von der Kassenärztlichen Vereinigung erlassenen Bereitschaftsdienstordnung - Verpflichtung des zugelassenen MVZ zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst - Verhältnis der Zulassung eines in einem MVZ tätig Vertragsarztes zur Zulassung des MVZ
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