Aktenzeichen III ZR 134/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:191120UIIIZR134.19.0
RCN:
RCNTT4KXCGQ8NQX584

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.11.2020

Haftung bei Rückstauschaden durch Verengung des öffentlichen Abwasserkanals: Verstoß des Hauseigentümers gegen die nach der Entwässerungssatzung bestehende Verpflichtung zum Einbau einer Rückstausicherung

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Verfahrensgang

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Az. III ZR 134/19
Bundesgerichtshof, III ZR 134/19, 19.11.2020.
Az. 11 U 114/18
Oberlandesgericht Hamm, 11 U 114/18, 17.07.2019.
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