Haftung bei Rückstauschaden durch Verengung des öffentlichen Abwasserkanals: Verstoß des Hauseigentümers gegen die nach der Entwässerungssatzung bestehende Verpflichtung zum Einbau einer Rückstausicherung
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.