Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 13.11.2018
Ablehnung eines isolierten eA-Antrags gegen die fachgerichtliche Versagung von Vollstreckungsschutz: Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde - weder Rechtswegerschöpfung noch Grundrechtsverletzung dargelegt
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