Aktenzeichen 4 StR 459/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:160216B4STR459.15.0
RCN:
RCNTRXVY77NM6FURLW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.02.2016

Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafbarkeit eines Wohnungsinhabers bei Duldung der Aufbereitung und des Vertriebs von Betäubungsmitteln in der Wohnung

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