Aktenzeichen IX ZR 18/09

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.02.2010

Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden Verteidigerhonorars: Entkräftung der Vermutung der Unangemessenheit; Anfechtung wegen Drohung mit Mandatsniederlegung; Darlegungsumfang bei Abrechnung eines Stundenhonorars

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Verfahrensgang

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Az. IX ZR 18/09
Bundesgerichtshof, IX ZR 18/09, 04.02.2010.
Az. 4 U 3/08
Oberlandesgericht Köln, 4 U 3/08, 19.05.2008.
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