Aktenzeichen W 8 S 22.1790

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RCNTQ7M9FA22UGNHPH

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VG Würzburg: Entscheidung vom 12.12.2022

Sofortantrag, Absehen von Anhörung, Nachholungsmöglichkeit der Anhörung, hinreichende Begründung des Sofortvollzugs, Widerruf der Beauftragung für den Betrieb einer Corona-Teststelle, gesetzlich vorgesehene Aufhebungsmöglichkeit, Widerrufsvorbehalt, nachträgliches Entfallen der Voraussetzungen für Beauftragung, Unzuverlässigkeit, bestandskräftige erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit infolge Steuerschulden, gesonderte behördliche Beauftragung eines Dritten erforderlich, keine zulässige einseitige Übertragung der Beauftragung an Dritten, schlichte Information an das Gesundheitsamt unzureichend für ersatzweise Beauftragung eines Dritten, kein Ermessensfehler, kein Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit, Folgenabwägung

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