Aktenzeichen 5 StR 17/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:050723U5STR17.23.0
RCN:
RCNTNLGHQA5TJQ6432

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.07.2023

Betäubungsmitteldelikt: Besitz von Drogen in nicht geringer Menge bei Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

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