Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – "Orthopädische Vorrichtung zur Korrektur von Zehenfehlstellungen" – zur Zulässigkeit des Einspruchs - Widerrufsgrund der erfinderischen Tätigkeit - Tatsachenvortrag in knapper Form genügt, wenn die angezogenen Entgegenhaltungen aufgrund ihres geringen Umfangs überschaubar sind
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