Aktenzeichen 2 StR 557/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:150317B2STR557.16.0
RCN:
RCNTLZYN2YHX5DL9TY

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.03.2017

Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Heranziehung früherer Strafverfahren im Rahmen der Gefahrenprognose

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