Aktenzeichen Au 6 K 19.50300

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RCN:
RCNTKWSD4E9UH2ERXH

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VG Augsburg: Urteil vom 30.04.2019

Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Slowenien

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