Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 27.10.2015
Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung sowie mangels Wahrung der Monatsfrist des § 93 BVerfGG - Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten
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