Aktenzeichen IX ZR 171/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:050320BIXZR171.18.0
RCN:
RCNTJS8APE8UYT7L39

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.03.2020

Insolvenzanfechtung: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung von Parteivortrag; Vermutung der Zahlungsunfähigkeit bei eigenen Erklärungen des Schuldners; Zahlungseinstellung bei Nichtzahlung eines erheblichen Teils der fälligen Verbindlichkeiten

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Verfahrensgang

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Az. IX ZR 171/18
Bundesgerichtshof, IX ZR 171/18, 05.03.2020.
Az. 3 U 26/17
OLG Bamberg, 3 U 26/17, 11.05.2018.
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