Aktenzeichen VIII R 32/13

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RCNTJCNS2EKVUCSY7R

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 07.06.2016

Abzug von Swapkosten als nachträgliche Beteiligungsaufwendungen - Wegfall des Veranlassungszusammenhangs bei Anteilsrückübertragung und rückwirkendem Verzicht auf die Beteiligungserträge für die gesamte Haltedauer - Entscheidung über vor dem FG gestellte Hilfsanträge im späteren Revisionsverfahren

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