Aktenzeichen VI ZB 57/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:241120BVIZB57.20.0
RCN:
RCNTH2RNJF8DN6BMUL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.11.2020

Zulässigkeit der Berufung: Berufungsbegründung mit einem Angriff gegen nur einen Teil des umfassend angefochtenen Urteils

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Verfahrensgang

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Az. VI ZB 57/20
Bundesgerichtshof, VI ZB 57/20, 24.11.2020.
Az. 42 S 2362/19
LG Würzburg, 42 S 2362/19, 18.02.2020. LG Würzburg, 42 S 2362/19, 05.02.2020.
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