Aktenzeichen V ZB 141/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:100920BVZB141.18.0
RCN:
RCNTGXJWFKX6NUAXQX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.09.2020

Notarkosten bei Veräußerung einer Eigentumswohnung: Umfang der Haftung des Kostenübernahmeschuldners

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