Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - richterliche Vorbereitungs- und Bedenkzeit - Zwölfmonatsregel - Abweichung bei gerichtlicher Feststellung außergewöhnlicher Umstände - unangemessene Verfahrensdauer in der ersten Instanz - jahrelange Untätigkeit - deutliche Verkürzung der Frist in der Berufungsinstanz - Bedeutung des Ausgangsverfahrens bei Erfolglosigkeit der Klage - Zeitraum der Überlänge - Monat der Ladung zum Termin - keine Wiedergutmachung auf andere Weise bei struktureller Überlastung der Justiz - sozialgerichtliches Verfahren
Öffnen