Aktenzeichen 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:ls20120718.1bvl001010
RCN:
RCNTEM32G9PJFTJKEG

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Bundesverfassungsgericht: Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 01.10.2012

Gegenstandswertfestsetzung im Verfahren der konkreten Normenkontrolle

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Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 18.07.2012

Leistungen nach § 3 AsylbLG evident unzureichend und mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG unvereinbar - Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums steht als Menschenrecht auch ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, zu - Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar - Weitere Anwendbarkeit des AsylbLG für Leistungszeiträume bis 31.12.2010 - Verpflichtung des Gesetzgebers zur unverzüglichen Neuregelung ohne Fristsetzung - Bemessung der Leistungen ab 01.01.2011 im Wege einer an §§ 5-7 RBEG orientierten Übergangsregelung unter Fortschreibung gem §§ 138, 28a SGB 12 - Rückwirkung der Übergangsregelung lediglich für nicht bestandskräftige Verwaltungsakte

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