Aktenzeichen V ZR 139/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:290121UVZR139.19.0
RCN:
RCNTE8DXHTHWFWGKDV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.01.2021

Notarieller Grundstücksvertrag mit einer Gemeinde: Formwirksamkeit des Vertrages unter der beurkundeten aufschiebenden Bedingung der Wirksamkeit eines nicht beurkundeten Durchführungsvertrages; Verjährung von Besitzübertragungsansprüchen

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Verfahrensgang

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Az. V ZR 139/19
Bundesgerichtshof, V ZR 139/19, 29.01.2021.
Az. 19 U 207/18
Oberlandesgericht Köln, 19 U 207/18, 16.05.2019. Oberlandesgericht Köln, 19 U 207/18, 21.03.2019.
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