Aktenzeichen 1 C 32/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:161123U1C32.22.0
RCN:
RCNTD3FZ74H9W9TRND

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 16.11.2023

Die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG stellt keinen Besitz der Aufenthaltserlaubnis nach § 55 Abs. 1 und 2 AufenthG dar

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Verfahrensgang

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Az. 2 B 2/20
Bundesverwaltungsgericht, 2 B 2/20, 12.11.2020.
Az. 1 C 32/22
Bundesverwaltungsgericht, 1 C 32/22, 16.11.2023.
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