Aktenzeichen EnVZ 43/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:220222BENVZ43.21.0
RCN:
RCNTCV3HBH3AX8UJCN

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.02.2022

Festsetzung der Erlösobergrenzen für die dritte Regulierungsperiode Strom: Anerkennung von Personalzusatzkosten als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile des Netzbetreibers

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