Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 41/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:120922UANWZ.BRFG.41.21.0
RCN:
RCNTAJSL942YWETVBJ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.09.2022

Ungültigerklärung der Wahl eines Rechtsanwalts zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer

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