Aktenzeichen I R 52/12

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RCN:
RCNT9XCQ5BB3W27PW8

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 09.04.2014

(Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG 2002)

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