Aktenzeichen 4 ABR 82/09

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RCNT6XDZV85KM46VCV

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Bundesarbeitsgericht: Beschluss vom 18.05.2011

Eingruppierung von Kassierern in einem Einrichtungshaus nach dem Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Baden-Württemberg - Begriff des Verbrauchermarktes

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