Aktenzeichen 1 StR 389/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:111017B1STR389.17.0
RCN:
RCNT5PJ2BG62QHND3F

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.10.2017

Abgrenzung von besonders schwerem Raub und besonders schwerem räuberischen Diebstahl

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