Aktenzeichen 3 StR 444/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:130121B3STR444.20.0
RCN:
RCNT4TQRFEC6ZJ2DCS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.01.2021

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung bei Tatbegehung zwischen zwei Vorverurteilungen

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