Aktenzeichen VI ZR 368/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:280323BVIZR368.21.0
RCN:
RCNT4E2BWTH3K8R4BH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.03.2023

Gehörsverletzung bei Verzicht auf erneute Vernehmung eines Zeugen in Berufungsinstanz

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