Aktenzeichen II B 106/13

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ECLI:
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RCN:
RCNT3WBHCLJ8H8D8R8

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 19.02.2014

Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Erwerb von Wohnungseigentum an dem veräußerten Grundstück durch den Veräußerer

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