Aktenzeichen 3 StR 181/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:050619B3STR181.19.0
RCN:
RCNT3TWZG83PLNXFRM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.06.2019

Vorliegen eines Hangs bei Betäubungsmitteldelikten

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