Aktenzeichen IV ZR 207/08

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RCN:
RCNT254GAHGJK767JJ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.03.2010

Legitimationswirkung des Versicherungsscheins: Befreiende Leistung an den Inhaber des Versicherungsscheins einer Lebensversicherung trotz unwirksamer Abtretung der Versicherungsansprüche infolge insolvenzbedingter Verfügungsbeschränkung des Versicherungsnehmers

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