Aktenzeichen 1 C 37/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2020:230620U1C37.19.0
RCN:
RCNSYZPL79JD2MDF36

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 23.06.2020

Zuständigkeitsübergang bei fehlendem Aufnahmegesuch nach Art. 21 Abs. 1 EUV 2013/604

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