Aktenzeichen 1 BvR 2674/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180821.1bvr267417
RCN:
RCNSVM6KGXR4LCN2WY

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 21.08.2018

Nichtannahmebeschluss: Mangels grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidung, durch die einer materiell nicht freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerin Leistungen nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12 < Fassung 02.12.2006> zu gewähren sind - zur Anwendung einer bereits außer Kraft getretenen Gesetzesfassung und der hierzu entwickelten Rechtsprechung in Fällen, in denen sich ein Anspruch mangels abweichender Regelung nach der „alten“ Gesetzesfassung richtet

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