Aktenzeichen B 6 KA 48/12 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2013:301013UB6KA4812R0
RCN:
RCNSTQBDC4CRDDWPF8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 30.10.2013

Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Außenvertretung obliegt dem Vorstand - Aufgabenübertragung von Vorstand auf Vertreterversammlung - Gerichtsbesetzung - Angelegenheit der Vertrags(zahn)ärzte

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