Aktenzeichen II ZR 189/10

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RCNSQM2SHVS8SPTSM9

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.10.2012

Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Erfordernis der eindeutigen Festlegung des Pflichtenumfangs eines Mietgaranten

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