Nichtannahmebeschluss: Unvertretbare Verwerfung einer Anhörungsrüge als unzulässig verletzt Art 103 Abs 1 GG - Gehörsverletzung jedoch bei Unbegründetheit der Anhörungsrüge nicht kausal für Sachentscheidung - hier: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vertretbarer Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen im Zivilprozess
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