Aktenzeichen V R 51/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2017:U.230217.VR51.15.0
RCN:
RCNSP27QMVC72UAVTQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Urteil vom 23.02.2017

Keine Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung bei Unterbringung der Kunstwerke in nicht öffentlich zugänglichen Privaträumen

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